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Vorsicht vor Vertragsfallen!

Ein erfolgreiches Vertragsmanagement besteht darin, dass beide Vertragsparteien drohende Fallstricke vermeiden. Was bedeutet dies genau für die jeweiligen Parteien?

Bei einem Vertragsabschluss sollten die Interessen beider Vertragsparteien gleichermaßen Berücksichtigung finden. Bild: Lenets tan/AdobeStock
Bei einem Vertragsabschluss sollten die Interessen beider Vertragsparteien gleichermaßen Berücksichtigung finden. Bild: Lenets tan/AdobeStock
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Redaktion (allg.)
Recht

Für jeden Logistik- und Transportvertrag ist es zentral, bereits vor Vertragszeichnung über mögliche Ereignisse zu sprechen, die keine der beiden Parteien erleben möchte. Oder anders gesagt: Es geht um den Vertragspunkt der Haftung im Schadensfall. Dabei sollte der Logistikeinkäufer aus Industrie und Handel wissen, welche Ansprüche er gegenüber seinem Vertragspartner im Schadensfall stellen kann, wenn er aufgrund von Handlungen/Unterlassungen seines Vertragspartners etwa einen Güterschaden erleidet. Auf der anderen Seite hat der Logistikdienstleister ein großes Interesse daran, keine Risiken einzugehen, die er nicht entsprechend versichern könnte.

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Artikel Vorsicht vor Vertragsfallen!
Seite 30 bis 31 | Rubrik PROZESSE
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