Werbung
Werbung

Vertrauen ist gut, Kontrolle noch besser

Ein Konzern hat grundsätzlich gegenüber seinem Manager einen Kostenerstattungsanspruch, wenn er einem konkreten Verdacht aufgrund von Compliance-Verstößen nachgeht. Jedoch unterliegt der Konzern einer Darlegungspflicht.
 Bild: thodonal/stock.adobe.com
Bild: thodonal/stock.adobe.com
Werbung
Werbung
Matthias Pieringer
Recht

Der Manager – ein Professor – war als Leiter des Zentralbereichs mit einem Jahresbruttogehalt in Höhe von circa 450.000 Euro in einem Konzern beschäftigt. Er dozierte außerdem an einer Universität. Der Professor rechnete zwischen 2014 und 2016 Reisen für insgesamt sechs Champions-League-Spiele des FC Bayern München an seinen Arbeitgeber ab. Im Jahre 2015 unternahm er mit seinem Stellvertreter eine Reise nach New York. Diesbezüglich standen die Parteien im Streit darüber, ob diese geschäftlich veranlasst gewesen sei.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Vertrauen ist gut, Kontrolle noch besser
Seite 32 bis 33 | Rubrik PROZESSE
Werbung
Werbung