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EU-Richtlinie 2019/1937 tritt in Kraft: Unternehmen müssen Whistleblower-System implementieren: Schritt zur Prävention

Die meisten Unternehmen sind nach einer Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet, ein Whistleblower-System einzuführen. Profitieren sollen letztlich alle Mitarbeiter in Industrie, Handel und Logistik sowie der Steuerzahler.

Hinweisgebersysteme sollen helfen Schäden abzuwenden. Bild: wsf-f/AdobeStock (Montage: Bartl)
Hinweisgebersysteme sollen helfen Schäden abzuwenden. Bild: wsf-f/AdobeStock (Montage: Bartl)
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Matthias Pieringer
Recht

Sie dient dem Schutz von Personen, die Compliance-Verletzungen erkennen und melden. Die Richtlinie der Europäischen Union (EU) Nr. 2019/1937 ist am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten und verpflichtet alle EU-Staaten zur inhaltlichen Umsetzung ins nationale Recht. In Deutschland soll die Umsetzung durch den Gesetzgeber bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen. Sie gilt für alle Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro erwirtschaften.

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Artikel EU-Richtlinie 2019/1937 tritt in Kraft: Unternehmen müssen Whistleblower-System implementieren: Schritt zur Prävention
Seite 30 bis 31 | Rubrik PROZESSE
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