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Regress gegenüber Unternehmensorganen

Unternehmen, die für einen Compliance-Verstoß eine hohe Geldbuße zahlen mussten, stellen sich die Frage, ob sie das Organ, das verantwortlich für die Geldbuße war, erfolgreich in Regress nehmen können.
 Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com
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Matthias Pieringer
Compliance

Im ersten Fall verhängte die Bundeskartellbehörde gegen zehn Unternehmen, 17 verantwortliche Manager aus der Edelstahlbranche sowie gegen zwei Branchenverbände Geldstrafen in Höhe von insgesamt 355 Millionen Euro.

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Artikel Regress gegenüber Unternehmensorganen
Seite 34 bis 35 | Rubrik PROZESSE
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