Lithium-Ionen-Batterien als Gefahrgut: Lagerung erfordert spezielle Ausstattung und Expertise: Neues Zuhause für Batterien

In Wildberg/Sulz am Eck hat der Logistikdienstleister Alfred Schuon eine neue Lagerhalle gebaut. Die Besonderheit: Der Standortist auch für die Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien geeignet.

 Bild: Alfred Schuon
Bild: Alfred Schuon
Gefahrgut

Lithium-Ionen-Batterien sind zum einen die Grundlage des Elektroantriebs, zum anderen gelten sie laut dem internationalen Transportrecht als Gefahrgut der Klasse 9 und sind mit entsprechender Sorgfalt zu behandeln. Grund hierfür ist vor allem ihre hohe Brandlast, die die herkömmlicher Batterien deutlich übersteigt. Sind die Batterien defekt oder werden unsachgemäß gehandhabt, können sie in Brand geraten und dabei giftige Stoffe absondern.

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Seite 10 bis 12 | Rubrik PROJEKTE