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Gesetz mit Breitenwirkung

Eine Umfrage von BME und IntegrityNext beleuchtet die Auswirkungen des Lieferkettengesetzes für die Supply Chains deutscher Unternehmen. Das Gesetz beschäftigt demnach auch viele, die es nicht direkt betrifft.

 Bild: Sebastian Duda/AdobeStock
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Therese Meitinger
ESG

Am 1. Januar 2023 trat der erste Teil des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Kraft. Das LkSG, das auch als „Lieferkettengesetz“ bekannt ist, soll helfen, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu etablieren. Zu diesem Zweck regelt es die Sorgfaltspflichten der Unternehmen bezüglich ihrer Lieferkette. Dem Gesetz unterliegen zunächst alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 3.000 im Inland Beschäftigten; ab dem 1. Januar 2024 gilt es auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern.

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Artikel Gesetz mit Breitenwirkung
Seite 46 bis 0 | Rubrik PROGNOSEN
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