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Keine Angst vor Exportkontrolle

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Therese Meitinger
Zoll
Vor jeder Ausfuhr ist das exportierende Unternehmen dazu verpflichtet, vor Vertragsabschluss eine Sanktionsprüfung gegen die aktuellen Antiterrorlisten durchzuführen. Hinzu kommt eine Exportkontrolle, die ebenfalls als Prozess dokumentiert werden muss. Der Endinger Softwareanbieter Beo hat sich auf die Fahnen geschrieben, Unternehmen mit Softwaremodulen zu unterstützen, die den Zugriff auf tagesaktuelle Daten zur rechtssicheren Abwicklung von Exportkontrollen und Sanktionsprüfungen ermöglichen. Damit könnten Anwender die Prüfungen rechtssicher protokollieren und zeitsparend automatisieren, so Beo.

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Artikel Keine Angst vor Exportkontrolle
Seite 40 | Rubrik PRODUKTE-NEWS
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