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Jahressteuergesetz 2018: Bundesregierung bekämpft Umsatzsteuerhinterziehung durch Nicht-EU-Händler: Umsatzsteuerbetrug: Kontrolle ist hoheitliche Aufgabe

Gero Furchheim, Präsident des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland sowie CEO der Cairo AG. Bild: Michael Gueth/bevh
Gero Furchheim, Präsident des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland sowie CEO der Cairo AG. Bild: Michael Gueth/bevh
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Redaktion (allg.)

Wir begrüßen das Ziel der Bundesregierung mit dem aktuellen Entwurf eines „Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (Jahressteuergesetz 2018). Die Hinterziehung der Einfuhrumsatzsteuer durch unredliche Händler aus dem Nicht-EU-Ausland muss unterbunden werden – auch um Chancengleichheit für gesetzestreue innergemeinschaftliche Händler zu schaffen. Aber nicht nur diese, sondern alle Onlinehändler, die ihre Waren auf Marktplätzen und Onlineplattformen vertreiben, sollen laut dem Gesetzentwurf zukünftig einen Nachweis über ihre steuerliche Registrierung beim deutschen Finanzamt erbringen. Falls sie dieser Pflicht nicht nachkommen und auch keine Umsatzsteuer abführen, sollen dann in Zukunft die privaten Betreiber von Onlinemarktplätzen dafür haften.

Damit wird versucht, das bestehende Vollzugsdefizit der Finanzverwaltung durch die private digitale Wirtschaft zu kompensieren. Der Staat zieht sich einmal mehr aus seinen ureigenen Aufgaben zurück. Zudem eine Absurdität des Gesetzes im Jahr 2018: Die Bescheinigung für Onlinehändler soll bis auf Weiteres in Papierform von den deutschen Finanzämtern erteilt werden – eine Ironie in Zeiten der Digitalisierung und vor allem einfach untauglich für das Massengeschäft auf elektronischen Marktplätzen.

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Für unsere Branche und darüber hinaus kann ich nur hoffen, dass möglichst bald eine zeitgemäße digitale Überprüfung der Marktplatzhändler durch eine Onlineabfrage bei den Finanzämtern erfolgen kann. Eigentlich sollen ja die Steuerbetrüger aus dem Nicht-EU-Ausland bestraft werden. Am Ende entstehen aber vor allem für die deutschen und europäischen Anbieter mal wieder neue Hürden und Auflagen, weil diese von der Regelung nicht ausgenommen wurden. Positiv zu bewerten ist jedoch, dass auf unsere Forderung eingegangen wurde und es wenigstens eine Übergangsfrist bis März beziehungsweise Oktober 2019 geben soll. Wir haben im Juli schon eine Stellungnahme zum ursprünglichen Referentenentwurf abgegeben.

Dennoch bleiben im neuen Regierungsentwurf wichtige Punkte ungeklärt: Es fehlt zum Beispiel jede Definition, was der Gesetzgeber als „elektronische Marktplätze“ ansieht. Das Ziel der Steuergerechtigkeit auch im Wettbewerb mit ausländischen Onlinehändlern ist richtig und wichtig. Auch die E-Commerce-Branche fordert dies seit Langem selbst. Die Kontrolle und Durchsetzung der schon bestehenden Regelungen ist aber eine hoheitliche Aufgabe, der nicht ausreichend nachgekommen wird. Den Marktplatzbetreibern jetzt schlichtweg die Dienstmütze aufzusetzen und zugleich die Haftung für Fehler Dritter aufzuerlegen – das ist einfach falsch.

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Artikel Jahressteuergesetz 2018: Bundesregierung bekämpft Umsatzsteuerhinterziehung durch Nicht-EU-Händler: Umsatzsteuerbetrug: Kontrolle ist hoheitliche Aufgabe
Seite 8 | Rubrik NEWS
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