Redaktion (allg.)
Verpackung
Zum 1. Juli ändern sich die Pflichten zur Registrierung von Verpackungen im Onlineregister LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Mussten sich laut dem Verpackungsgesetz bislang nur Unternehmen in LUCID registrieren, die systembeteilungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, also solche, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen oder Versandverpackungen darstellen, sind ab Juli dieses Jahres alle Unternehmen in der Pflicht, die mit Ware befüllte Verpackungen in Umlauf bringen.

Dazu zählen etwa B2B-Versandverpackungen wie Paletten, Großkartons, aber auch Mehrwegverpackungen.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Neue Pflichten zu beachten
Seite 9 | Rubrik MARKTGESCHEHEN