Gastkommentar: Klimawende in der Logistik - 
Vermieter sollten ihre Stellung nicht ausnutzen

Kuno Neumeier, CEO, Logivest Gruppe Bild: Logivest
Kuno Neumeier, CEO, Logivest Gruppe Bild: Logivest
Redaktion (allg.)

Der Klimawandel ist in der Logistik angekommen. ESG – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – und damit die Evaluierung der unternehmerischen Sozialverantwortung, ist in aller Munde. Auf den Dächern von Logistikimmobilien werden Fotovoltaikanlagen installiert und nicht zuletzt durch die Unsicherheiten des Ukrainekrieges gewinnen regenerative Energien an Relevanz. Auch die Politik schärft nach und will in den nächsten Jahren in Deutschland Regularien für ESG-konforme Logistikimmobilien schaffen. Ein längst fälliger Schritt, um belastbare Standards zu schaffen.

Doch wer zahlt den Preis, wenn teils kostenintensive Nachrüstungen notwendig werden? Ist es bei einem Neubau nahezu Standard eine Fotovoltaikanlage einzuplanen, verursacht die nachträgliche Installation auf einer Bestandsimmobilie höhere Planungskosten und bedingt oft eine zusätzliche Ertüchtigung des Daches. So kann beispielsweise ein – aus Gründen der Statik notwendiger – neuer Aufbau der Dachfläche schnell zum Kostentreiber werden. Auch die nachträgliche energetische Sanierung der Gebäudehülle kann mitunter teuer werden, ist sie doch abhängig von der Grundsubstanz des Gebäudes. Neben der neuen Isolierung der Paneele gehört hierzu auch eine Prüfung und gegebenenfalls Austausch der Tore, um Wärme- oder Kältebrücken zu eliminieren.

Besonders kostenintensiv, aber gerade in der aktuellen Situation relevant, ist die Abkehr von fossilen Brennstoffen und die nachträgliche Installation beispielsweise von Luft-Wasser-Wärmepumpen. Hierbei handelt es sich um sehr hohe Investitionskosten, die sich nur langfristig amortisieren.

Deshalb sind einige Vermieter schon jetzt dazu übergegangen, eine neue Klausel in ihre Mietverträge einzufügen. Diese soll ihnen Mieterhöhungen – teils im zweistelligen Prozentbereich – ermöglichen, sobald neue Nachhaltigkeitsstandards vom Gesetzgeber gefordert werden. Ein durchaus nachvollziehbarer Schritt, der jedoch auch Gefahren birgt.

Bei dem derzeit vorherrschenden gravierenden Nachfrageüberhang bestimmt der Vermieter die Preise. Das heißt, der Mieter hat wenig Handhabe gegen möglicherweise willkürliche Mieterhöhungen. Ein unkalkulierbares Risiko, bei dem ich an die Vermieter appellieren möchte, ihre derzeitige Stellung nicht auszunutzen.

Letzten Endes wird es aber der Verbraucher sein, der die Rechnung zahlt. Denn ob in der Immobilie oder auf dem Transportweg: ESG betrifft alle Bereiche der Lieferkette und wird die Preise in die Höhe treiben.

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Vermieter sollten ihre Stellung nicht ausnutzen
Seite 8 | Rubrik MARKTGESCHEHEN