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Paketboten-Schutzgesetz führt Nachunternehmerhaftung in KEP-Branche ein

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KEP

Das sogenannte Paketboten-Schutz-Gesetz, für das bereits bestehende Regelungen in der Baubranche und in der Fleischwirtschaft als Blaupause dienten, soll künftig sicherstellen, dass die Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich bezahlt werden. In der KEP-Branche soll damit die Nachunternehmerhaftung eingeführt werden. Der Bundestag hat dies in seiner Sitzung am 24. Oktober mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet.

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Artikel Paketboten-Schutzgesetz führt Nachunternehmerhaftung in KEP-Branche ein
Seite 7 | Rubrik MARKTGESCHEHEN
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