Werbung
Werbung

Gastkommentar: ESG - Nachhaltigkeit fängt bei der Frachtausschreibung an

Fredrik Nergell, Chief Commercial Officer TenderEasy by Alpega Group Bild: Alpega
Fredrik Nergell, Chief Commercial Officer TenderEasy by Alpega Group Bild: Alpega
Werbung
Werbung
Therese Meitinger

Die europäischen Normen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS), die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten sind, stellen für etliche Firmen eine Herausforderung dar. Denn der Umfang der Berichterstattung ist recht breit gefächert. Es empfiehlt sich deswegen, sie bereits bei der Frachtausschreibung im Blick zu haben.

Im Umweltbereich sind fünf themenbezogene Berichtsstandards vorgesehen. Davon enthält ESRS E1 Berichtsanforderungen zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Ein anderer Standard, ESRS E2, beschreibt Berichtsanforderungen zur Umweltverschmutzung, insbesondere zur Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden, sowie zu besorgniserregenden Stoffen.

Die Berichterstattungspflicht gilt für alle großen und alle börsennotierten Unternehmen, einschließlich KMU, nur börsennotierte Kleinstunternehmen sind ausgenommen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Aktivitäten innerhalb der EU verantwortlich sind.

Für berichtspflichtige Firmen ist es wichtig zu verstehen, welche Daten benötigt werden und Mittel zur Erhebung dieser Daten zu finden. Selbst wenn eine Firma selbst nicht berichtspflichtig ist, so werden ihre Partner oder Auftraggeber voraussichtlich Daten und Informationen von ihr anfordern, die sie in ihre eigenen Berichte aufnehmen müssen. Denn die Berichterstattung im Rahmen der ESRS ist so konzipiert, dass sie Informationen über die gesamte Wertschöpfungskette erfordert.

Die Frachtausschreibung kann dabei der Ausgangspunkt für eine effiziente Datenerfassung mit Hinblick auf das ESRS-Reporting sein. Denn nicht alle Faktoren, die den Umfang der Güterverkehrsaktivitäten und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen beschreiben, unterliegen der direkten Kontrolle eines berichtspflichtigen Unternehmens. Deshalb sollte schon in der Frachtausschreibung auf die Notwendigkeit der Datenerhebung hingewiesen werden. Im Idealfall können Firmen ihre eigenen Methoden zur Emissionsberechnung verwenden und ihre Ausschreibungskriterien nahtlos in die Frachtbeschaffungssoftware integrieren, damit sie ein natürlicher Bestandteil des Analysedatensatzes sind. Durch Prozessoptimierung und mithilfe der richtigen Benchmarks für Emissionen können Beschaffungsexperten so schon vor der Auftragsvergabe dafür sorgen, dass ihre Firma den gesetzlichen Anforderungen nachkommt.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Gastkommentar: ESG - Nachhaltigkeit fängt bei der Frachtausschreibung an
Seite 8 | Rubrik MARKT-NEWS
Werbung
Werbung