Lexikon der Logistik
Das Logistik-Lexikon mit über 1.000 Einträgen erklärt alle logistikrelevanten Begriffe einfach und verständlich.
Klaus Busch, Geschäftsführer des Immobilienleasinganbieters CoRE Solutions GmbH aus Krailling bei München, spricht darüber, inwieweit Unternehmen beim Leasing von Logistikimmobilien profitieren können und in welchen Fällen er davon abraten würde.
LOGISTIK▶HEUTE◀: Welche Vorteile bietet das Leasing von Logistikimmobilien im deutschen Markt insbesondere mittelständischen Unternehmen?
Klaus Busch: Unternehmen, die nach HGB bilanzieren, können über Leasing erreichen, dass die Unternehmensimmobilien von der Bilanz genommen werden. Die Folge: Ist das in der Regel fremdfinanzierte Objekt nicht mehr auf der Aktivseite der Bilanz, sinkt auf der Passivseite die Fremdkapitalquote. Im Gegenzug steigt automatisch die Eigenkapitalquote. Für viele mittelständische Unternehmen ist dies existenziell wichtig, da sich damit oft das Rating und somit die gesamten Finanzierungskonditionen verbessern. Doch auch Unternehmen, die nach dem neuen Bilanzierungsstandard IFRS bilanzieren, haben beim Immobilienleasing Vorteile. Leasingverträge werden – anders als klassische Markt-Mietverträge – erst in das Finanzergebnis einbezogen. Das heißt, auf die wichtige Bonitätskennzahl EBIT wirken sie sich positiv aus.
▶ Worin sehen Sie weitere Pluspunkte von Leasing?
Der zweite Vorteil: Unternehmen mit im Eigentum befindlichen Immobilienbeständen können über Sale-and-lease-back-Konstruktionen Steuervorteile erzielen. Denn bei einer klassischen Immobilienveräußerung muss die volle Differenz zwischen dem Buchwert, der je nach Objektalter schon sehr weit abgeschrieben sein kann, und Verkaufspreis als stille Reserve versteuert werden. Wird die gleiche Immobilie über eine sorgfältig strukturierte Sale-and-lease-back-Transaktion veräußert, lässt sich die Sofortbesteuerung der stillen Reserven weit in die Zukunft verschieben. Dieses Argument gewinnt vor allem in der derzeitigen Hochpreisphase für Logistikimmobilien stark an Gewicht. Aktuell können sich die stillen Reserven schnell auf mehr als die Hälfte des Kaufpreises oder mehr belaufen.
Das dritte wichtige Argument für Leasing ist, dass es in der Regel ein Ankaufsrecht zum Ende des Leasingvertrags vorsieht. Der Leasingnehmer kann die Immobilie zum Restbuchwert zum Zeitpunkt des Vertragsendes zurückerwerben. In der Praxis wird dieses Recht fast immer ausgeübt, da der abgeschriebene Buchwert in aller Regel deutlich unter dem Marktwert liegt.
▶ In welchen Fällen würden Sie vom Leasing jedoch abraten?
Abraten würden wir von Leasing, wenn das Geschäftsmodell keine langfristige Planung zulässt. Denn Leasingverträge laufen meist 15 bis 20 Jahre. Auch bei schlechter Unternehmensbonität kommt Immobilienleasing nicht infrage.
Die Fragen stellte Matthias Pieringer.
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