Logistik-Infrastruktur: Einen Schritt weiter

Mit Cargo sous terrain sollen 40 Prozent des Lieferverkehrs der Schweiz unter die Erde verlagert werden. Eine neue Gesetzgebung soll den Weg zu einem einheitlichen Plangenehmigungsverfahren ebnen.

Die selbstfahrenden Transporteinheiten sollen Pakete und Teillieferungen transportieren. Bild: Cargo sous terrain
Die selbstfahrenden Transporteinheiten sollen Pakete und Teillieferungen transportieren. Bild: Cargo sous terrain
Transport

Gemäß Schätzungen der Schweizer Behörden wird die auf der Straße und Schiene transportierte Gütermenge bis 2040 um 37 Prozent höher sein als im Jahr 2010. Das bedeutet für die Logistik in der Schweiz eine enorme Herausforderung. Eine Lösung dafür will das Infrastrukturprojekt „Cargo sous terrain (CST)“ bieten. In einem Tunnelsystem, das sich künftig durch die gesamte Schweiz nördlich der Alpen ziehen soll, können den Angaben zufolge kleinteilige und palettenbasierte Transporte unter die Erde verlegt werden. Mehr als 90 Prozent der künftig von CST transportierten Güter würden ohne das Projekt nach Aussage von CST auf die Straße verschoben.

CST ist ein digitalisiertes Gesamtlogistiksystem für Paletten, Behälter und Pakete, das die Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität in der Schweiz langfristig sicherstellen soll. Das ganze vollautomatisch betriebene Netz von Genf bis St. Gallen und von Basel bis Luzern mit einem zusätzlichen Abzweiger von Bern nach Thun soll rund 80 Hubs zum Ein- und Ausladen von Waren verbinden.

50 Prozent weniger Lärm

Die vernetzte Citylogistik von CST soll die Städte aber nicht nur von bis zu 30 Prozent des Lieferverkehrs befreien, sondern auch um rund 50 Prozent der Lärmemissionen entlasten, so die Angaben. Eine übergeordnete Steuerung des Gütertransports entlang der gesamten Wertschöpfungskette und die ziel- und zeitgerechte Aufreihung der Waren im Tunnel sollen dies möglich machen. Verkaufsstellen und Endabnehmer würden nicht mehr separat von verschiedenen Anbietern beliefert, sondern koordiniert ab den City-Hubs in umweltschonenden Fahrzeugen mit Waren versorgt. Die Belieferung und Entsorgung erfolge gemäß dem Konzept in gemeinsamer Tour.

Mit der Entscheidung der Schweizer Regierung vom 29. Januar 2020 soll das Ziel von CST nun etwas näher rücken. Die Gesetzesgrundlage für das Spezialgesetz ist laut CST-Angaben die Voraussetzung, um das Gesamtlogistiksystem umsetzen zu können. Es schaffe klare Bedingungen für Bau und Betrieb der Anlagen sowie die nötige Rechtssicherheit für Investoren. CST begrüßt nach eigenen Angaben insbesondere, dass das Gesetz den Weg für ein einheitliches Plangenehmigungsverfahren ebnet. Somit könne das kantonsübergreifende Projekt mit schweizweit einheitlichen Bedingungen entwickelt werden. „Die jetzt eingereichte Gesetzesvorlage setzt klare Spielregeln für die Planung und Realisierung von Cargo sous terrain“, erklärt Patrik Aellig, Leiter Kommunikation und Marketing bei CST, gegenüber LOGISTIK HEUTE.

Den Angaben zufolge soll die Gesetzesvorlage bis zum Herbst 2020 vorgelegt werden. Bis Ende 2021 soll sie dann in Kraft treten, sodass ein Baustart für die erste Teilstrecke zwischen Härkingen-Niederbipp und Zürich für das Jahr 2025 geplant ist. Im Jahr 2031 soll diese Teilstrecke dann in Betrieb genommen werden. „Wenn wir die Strecke Härkingen-Niederbipp – Zürich in Betrieb genommen haben, soll der Ausbau des Gesamtnetzes zügig vorangehen“, erklärt Aellig. Bis 2045 soll die ganze Schweiz nördlich der Alpen durch das unterirdische Transportnetz verbunden sein, so die Angaben.

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Mit erneuerbaren Energien

Wie CST berichtet, soll das Projekt nach seiner Realisierung ausschließlich mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Gegenüber heutigen Lkw-Transporten verursache CST dadurch bis zu 80 Prozent weniger Kohlenstoffdioxid pro transportierte Tonne Güter. Das erste Teilstück von Härkingen-Niederbipp nach Zürich spart laut CST 40.000 Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr ein, was den Jahresemissionen von 7.500 Menschen entspricht. Auch in einer Zukunft mit elektrobetriebenen Lkw schneide CST ökologisch besser ab als alle übrigen Transportszenarien. Dies resultiere aus der Reduzierung von Lärmemissionen und Landverbrauch, so die Projektbetreiber.

Melanie Endres

Vorgesehene Meilensteine des Projekts

29. Januar 2020: Gesetzesvorlage im Schweizer Bundesrat

Herbst 2020: Vorlage des Spezialgesetzes

Ende 2021: Inkrafttreten des Spezialgesetzes

2025: geplanter Baustart für die Teilstrecke Zürich – Härkingen-Niederbipp

2031: geplante Fertigstellung der Teilstrecke Zürich – Härkingen-Niederbipp

2045: geplante Fertigstellung des Schweizer Gesamtnetzes

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Seite 64 bis 65 | Rubrik KOMPASS