Location-based Services revolutionieren Logistik: Auf Datenschutz achten

Kathrin Schürmann, Partnerin bei Schürmann Wolschendorf Dreyer Rechts­anwälte, Berlin (Foto: SWD Rechtsanwälte)
Kathrin Schürmann, Partnerin bei Schürmann Wolschendorf Dreyer Rechts­anwälte, Berlin (Foto: SWD Rechtsanwälte)
Redaktion (allg.)
GASTKOMMENTAR

Der Trend ist kaum zu übersehen: Der Anteil ortsbezogener (Location-based) Services steigt rasant an und wird vor allem vom stationären Handel als wichtiges Marketinginstrument angesehen, um Kunden direkt am Point of Sale anzusprechen. Aber auch in der Logistik ist der neue Trend nicht zu übersehen. Hierbei geht es nicht nur um Produkte und Paletten, die mit entsprechenden Technologien ausgestattet werden, um beispielsweise Lieferwege nachzuvollziehen, sondern auch um die Ortung von Mitarbeitern und der damit verfolgten Verbesserung von Logistikprozessen.

Aus technischer Sicht gibt es dabei unterschiedliche Möglichkeiten, wie die Standorte der Nutzer erfasst und in welcher Form Nutzer beispielsweise am Point of Sale mit ortsbezogener Werbung angesprochen werden. Bei der direkten Ansprache liegen sicherlich die Push-Nachrichten vorn, bei der Bestimmung des Standortes kommen GPS, Wifi, RFID, NFC, Bluetooth sowie Informationen wie mobile Funkzelle, IP-Adresse und Netzwerkdaten zum Einsatz, je nachdem, wie genau der Standort des Nutzers erfasst werden soll. Will ich den Nutzer vor einem bestimmten Regal innerhalb eines Geschäfts ansprechen oder seine Laufwege im Logistikzentrum messen, sind Beacon-Technologien sicherlich neben WLAN-Ortungsmethoden die Wahl. Geht es lediglich darum zu erkennen, ob der Nutzer sich in einem bestimmten Umkreis aufhält, kommen vor allem GPS-Technologien zum Einsatz.

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Nicht zuletzt mit der ab Mai 2018 gültigen Datenschutzgrundverordnung stellen sich bei dem Einsatz standortbezogener Technologien diverse datenschutzrechtliche Fragen, denn Standortdaten gelten aufgrund ihrer Sensibilität als besonders schützenswerte Daten. Anhand von Standortdaten können viele Eigenschaften von Personen abgelesen und sehr individuelle Profile erstellt werden. Um hier für Anbieter und Nutzer von Location-based-Technolo­gien Rechtssicherheit zu schaffen, hat unsere Kanzlei gemeinsam mit dem Branchenverband Location Based Marketing Association DACH e. V. eine Selbstverpflichtung für Unternehmen geschaffen, den „Code of Conduct Location & Privacy“ (CoC).

Ziel des CoC ist es, Transparenz für die Nutzer und Rechtssicherheit durch konkrete Vorgaben für die Anwender zu schaffen, denn der Vormarsch und Erfolg von ortsbezogenen Technologien ist wesentlich vom vertrauensvollen und sicheren Umgang mit den Daten der Nutzer abhängig. Daher ist die Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Schutz der Privatsphäre zentrales Anliegen des CoC, um das Vertrauen der Nutzer in die Technologie und die angebotenen Services dauerhaft zu gewinnen und bestehende Vorbehalte abzubauen. Darüber hinaus können Unternehmen die Selbstverpflichtung und das Siegel nutzen, um auch gegenüber den Nutzern einen datenschutzkonformen Umgang zu kommunizieren und Vertrauen zu schaffen.

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