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LuftSiG: Wegfall der bÜ stellt Luftfrachtspediteure vor Herausforderungen- DSLV fordert Erhalt der bÜ: Mehr Einheitlichkeit, bitte!

Reinhard Lankes, Leiter Luftfracht­spedition, Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V. (Foto: DSLV)
Reinhard Lankes, Leiter Luftfracht­spedition, Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V. (Foto: DSLV)
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Redaktion (allg.)
GASTKOMMENTAR

Das novellierte Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) stellt die Luftfrachtspediteure vor große Herausforderungen. Grund ist der Wegfall der für definierte Personenkreise gemäß EU-Verordnung 2015/1998 möglichen beschäftigungsbezogenen Überprüfung (bÜ). Künftig muss stets eine behördliche Zuverlässigkeitsüber­prüfung (ZÜP) erfolgen.

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hatte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens 2016 den Erhalt der bÜ gefordert, um Engpässe in der Luftfrachtabfertigung für die deutsche Wirtschaft zu vermeiden. Die ZÜP ist nämlich nur beschränkt hilfreich, wenn der Antragsteller bis zu mehrere Monate auf den Bescheid der zuständigen Landesbehörde warten muss. Die Kapazitätseng­pässe der „ZÜP-Behörden“ in vielen Bundesländern waren ­­leider allzu vorhersehbar, allerdings verhallten die frühzeitigen „Warnrufe“ des DSLV ungehört.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Landesbehörden das Luftsicherheitsgesetz keineswegs einheitlich umsetzen. So zeigen sich immer wieder unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Bearbeitung der Anträge. Speditionen mit bundesweiten Niederlassungen müssen also unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Das führt nicht zu mehr Sicherheit, sondern nur zur Rechtsunsicherheit.

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Außerdem werden gesetzliche Ermessensspielräume von den Landesbehörden unzureichend genutzt, sodass die „Zuverlässigkeit“ einer Person unterschiedlich beurteilt wird. Zugespitzt formuliert: Ist es unter Luftsicherheitsaspekten relevant, wenn einer in Jugendjahren sein Mofa „frisiert“ hat und wegen „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ verurteilt wurde? Ist dann noch ein Führungszeugnis aus dem Ausland vonnöten, wird der Antragsteller zwischen „ZÜP-Behörde“ und den zuständigen Stellen im Ausland regelmäßig „zerrieben“: Während Erstere die Kontaktaufnahme mit der ausländischen Behörde ablehnt, geben Letztere wiederum keine Auskünfte an Privatpersonen.

So gehen der Branche qualifizierte Fach­kräfte „verloren“, die viele Jahre zuverlässig in sicherheits­relevanten Bereichen tätig waren – und dies in Zeiten des allgemeinen Fachkräftemangels. Der Gesetzgeber sollte nun endlich für eine bundesweit konforme und zügige Umsetzung des LuftSiG sorgen. Oder bedarf es – Föderalismus hin, Föderalismus her – dazu erst einer zentralen Behördenzuständigkeit für alle bundesweiten ZÜP-Verfahren?

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