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Gastkommentar - Lieferkettengesetz: Social Compliance im Fokus

Dr. Jan-Hendrik Gnändiger, Partner und Head of Compliance bei KPMG. Bild: KMPG
Dr. Jan-Hendrik Gnändiger, Partner und Head of Compliance bei KPMG. Bild: KMPG
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Redaktion (allg.)

Das geplante Lieferkettengesetz der Bundesregierung würde mit Blick auf die Menschenrechte einen signifikanten Wandel von der bisher im Vordergrund stehenden freiwilligen unternehmerischen Selbstverpflichtung hin zu einer gesetzlichen Verankerung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten bedeuten. Vorab wurde überprüft, ob in Deutschland ansässige Unternehmen ihrer im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankerten freiwilligen Sorgfaltspflicht zur Einhaltung von Menschenrechten nachkommen. Die Ergebnisse des sogenannten NAP-Monitorings zeigten, dass nur 13 bis 17 Prozent der befragten Firmen die Anforderungen vollständig erfüllen. Das Ziel, dass die Hälfte der Unternehmen die Anforderungen angemessen umsetzen, wurde demnach verfehlt und somit klar, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung nicht ausreicht.

Als Konsequenz kündigten Bundesentwicklungsminister Dr.Gerd Müller und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Juli 2020 ein Lieferkettengesetz an, das aller Voraussicht nach deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten dazu verpflichten soll, Menschenrechte im eigenen Unternehmen und entlang der Lieferkette zu achten. Zudem soll das Gesetz ökologische Aspekte umfassen, sofern diese menschenrechtliche Konsequenzen haben.

So hätte das Gesetz voraussichtlich zur Folge, dass die Anforderungen an ein angemessenes Lieferkettenmanagement steigen und gesetzlich verankert sind. Um die Einhaltung der unternehmerischen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht sicherzustellen, bietet es sich an, die sich aus dem Gesetz ergebenden Anforderungen in einem Managementsystem zu organisieren. Dies kann als Teilbereich „Social Compliance“ des meist bereits bestehenden Compliance Management Systems erfolgen. Zur Etablierung empfiehlt sich die Anwendung gängiger Compliance-Rahmenwerke wie des IDW PS 980 oder des ISO 19600, um bereits bestehende Strukturen zu nutzen. Die Achtung von Menschenrechten wird so konkret in einem Risk Assessment und einem verlinkten Maßnahmenpaket in die Unternehmensprozesse integriert, wodurch sowohl ökonomische als auch soziale Aspekte gezielt berücksichtigt werden.

Die Bedeutung von Social Compliance wird auch auf europäischer Ebene steigen: Im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft setzt sich die Bundesregierung für einen EU-Aktionsplan zur Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten ein, der menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards und Transparenz fördert. Zudem plant die EU-Kommission für 2021 eine Gesetzesinitiative zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte.

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Artikel Gastkommentar - Lieferkettengesetz: Social Compliance im Fokus
Seite 8 | Rubrik GASTKOMMENTAR
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