Logistik-Sektor im Fokus: IT-SiG verpflichtet Betreiber zu KRITIS-Schutz: KRITISche Logistik

Bis zum 30. Juni 2019 müssen Anlagenbetreiber Nachweisdokumente zum Thema „KRITIS“ einreichen. Aber nach welchen Kriterien gilt eine Anlage überhaupt als kritisch?

 Bild: Yvonne Weis/ Adobe Stock
Bild: Yvonne Weis/ Adobe Stock
Software

Durch das 2015 erschienene IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) sind Betreiber, deren Anlagen erheblich zur Versorgung der Bevölkerung mit kritischen Dienstleistungen beitragen, verpflichtet, einen angemessenen Schutz nach dem Stand der Technik zu etablieren und nachzuweisen. Um festzustellen, welche Anlagen kritische Infrastrukturen (KRITIS) darstellen, wurden durch den Gesetzgeber Sektoren und Anlagenkategorien festgelegt, die für die Versorgung der Bevölkerung und die öffentliche Sicherheit essenziell sind.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Logistik-Sektor im Fokus: IT-SiG verpflichtet Betreiber zu KRITIS-Schutz: KRITISche Logistik
Seite 68 bis 69 | Rubrik EXTRA