Europ. Kommission beschließt neue Beschränkungen für CMR-Chemikalien in Textilien-REACH-Verordnung: Neuerung für Richtwerte

Nachhaltigkeit

Die Europäische Kommission hat im Oktober neue Beschränkungen für die Verwendung von 33 gefährlichen Chemikalien in Kleidung und anderen Textilien beschlossen, die bekanntermaßen gesundheitsschädlich sind.

Die neuen Vorschriften sollen in die REACH-Verordnung aufgenommen werden, der internationalen Chemikaliengesetzgebung. Die Richtlinien legen die Grenzwerte für die CMR-Chemikalien (Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden) fest. Produkte, die diese Grenzwerte überschreiten, dürfen unabhängig von ihrem Produktionsursprung in der EU nicht in Verkehr gebracht werden.

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Seite 68 | Rubrik EXTRA