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Guten Tag, im Fall Schlecker ist das Urteil gefallen: Der Gründer der pleitegegangenen Drogeriemarktkette bekam eine Bewährungsstrafe, seine Kinder müssen den Richtern zufolge hinter Schloss und Riegel. Allerdings gehen sie in Revision.
Ob Buchhaltung, IT oder Logistik: Bestimmte Unternehmensbereiche in Servicegesellschaften auszugliedern, ist in Firmen heute gängige Praxis. Interessant ist das unter anderem als Steuersparmodell. Gegen legale „Optimierungen“ ist nichts einzuwenden. Im Fall Schlecker spielte die Logistik- und Dienstleistungsgesellschaft (LDG) hingegen eine seltsame Rolle.
LDG-Hauptgesellschafter waren Anton Schleckers Kinder Meike und Lars. Und in dieser Firma gingen seltsame Dinge vor. Schlecker-Filialen wurden zu deutlich überhöhten Preisen beliefert. Die LDG gewährte Schlecker senior Millionendarlehen. Und die Gesellschaft steckte das Geld aus dem Verkauf zweier Logistikzentren in Österreich ein. Am Ende schüttete die LDG rund sieben Millionen Euro an die Gesellschafter aus – eben die beiden Kinder.
Nun lebten Meike und Lars vor der Pleite vor allem in London und Berlin. Und jeder, der einen etwas tieferen Einblick in das Drogeriemarktimperium hatte, wusste, dass der Patriarch immer die Fäden in der Hand hielt. Andere mussten machen, was er entschied. Das galt auch für Vermögensverschiebungen. Kurz vor der Pleite der Drogeriemarktkette Anfang 2012 veräußerte eine Schlecker-Tochtergesellschaft zwei österreichische Lager an die LDG, also an die Kinder Anton Schleckers. Der Preis: sieben Millionen Euro. Auffällig: Die fällige Grunderwerbssteuer berappten nicht die Kinder, sondern ihr Vater. Und der Kaufpreis landete am Ende fast ganz auf dem Privatkonto von Schlecker senior. Von dort bezahlte er drei Tage vor der Pleite rund sieben Millionen Euro an die LDG.
Ein ehrbarer Kaufmann hätte diese Vorgänge spätestens vor Gericht offengelegt. Und zugeben können, dass er seine Kinder quasi als Strohleute in seinem Imperium nutzte. Was tat er? Nichts. Das ist armselig. Die Richter in Stuttgart hatten letztlich keine andere Wahl, als sich an die rein formalen Gesellschaftseintragungen zu halten und die ins Gefängnis zu schicken, die auf dem Papier die Verantwortung für alles trugen.
Eine andere Sache ist in diesem Fall ebenfalls unverständlich: Warum führt ein Familienunternehmer ein Milliardenimperium als „eingetragener Kaufmann“ und haftet somit mit seinem Privatvermögen? So eine Konstruktion macht vielleicht bei einer Dönerbude Sinn, aber ganz und gar nicht bei einem Reich aus Hunderten von Drogeriemärkten. Denn wenn das Reich zerfällt, muss der König dafür mit jedem Euro geradestehen. Vermutlich hat der ein oder andere Mitarbeiter den Firmengründer auf diese Tatsache hingewiesen – aber geändert hat er daran nichts.
Bleibt zu hoffen, dass andere Familienunternehmen anders agieren als Schlecker senior. Und Kinder hellhörig werden, wenn ihre Eltern Vermögensverschiebungen in (Logistik-)Gesellschaften vornehmen, in denen sie stecken. Diese Logistikgeschichte ist eine der traurigsten dieses Jahr.
Trotz nachdenklicher Worte wünsche ich einen guten Start in den neuen Tag
Ihr Thilo Jörgl
Chefredakteur LOGISTIK HEUTE
PS: Es ist wirklich purer Zufall, dass wir aktuell zu einer Umfrage im Bereich Logistikdienstleister aufrufen. Denn der Lehrstuhl Logistik der Technischen Universität Berlin unter Leitung von Prof. Dr. Frank Straube führt derzeit eine vergleichende Studie zum Innovationsmanagement in der Logistik durch. Wer bei der Umfrage mitmachen will, muss sich sputen. Sie endet am 4. Dezember. Die Studie richtet sich dabei an deutsche Logistikdienstleister und erforscht deren Reifegrad im Innovationsmanagement. Parallel zur Umfrage werden Fallstudien durchgeführt, die den Forschungsprozess komplettieren. Zur Umfrage geht es hier »
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