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Guten Tag, als Frans Timmermans, heute Vizepräsident und Kommissar für Klimaschutz der EU-Kommission, 2018 öffentlich den Vorschlag machte, Einwegplastikgeschirr, Wattestäbchen und Kaffeeumrührer aus Kunststoff komplett zu verbieten, war die Aufregung groß – und die Unsicherheit bei Verbrauchern und Verpackungsherstellern ebenso. Seit der vergangenen Woche führt an diesem Verbot auch in Deutschland bald kein Weg mehr vorbei. Am 7. Mai beschloss der Bundesrat als letztes zuständiges Gremium die Einwegkunststoffrichtlinie der EU in deutsches Recht zu überführen und damit unter anderem das Verpackungsgesetz zu erweitern. Neben einer Kennzeichnungspflicht für Einwegkunststoffe, die bereits ab Juli dieses Jahres greift, ist in der Verordnung erstmals auch eine Recyclingquote für einmal verwendete Kunststoffe wie in PET-Flaschen vorgesehen sowie eine Pfandpflicht für Milch und Milcherzeugnisse. Außerdem soll Einwegplastikgeschirr, das etwa für Take-away-Speisen genutzt wird, einem Pfandsystem weichen. Ein Schritt, der angesichts der Mengen an weggeworfenen Plastikverpackungen nötig scheint. Wie die Bundesregierung im Spätherbst 2020 berichtete, werden in Deutschland pro Stunde 320.000 Einwegbecher verbraucht.
Was ambitioniert klingt, hat jedoch mehr als einen Haken. Denn, die wirklich spannenden Aspekte der Novellierung werden erstmal auf die lange Bank geschoben. So greift beispielsweise die Recyclingquote für den in Plastikflaschen verwendeten Kunststoff erst ab 2025. Das Pfand auf Milchtüten ist ein Jahr früher – also erst für 2024 vorgesehen. Und obgleich Gastronomen zukünftig verpflichtet sind, Mehrwegalternativen für Plastikgeschirr anzubieten, hält man sich seitens der Bundesregierung auch in diesem Punkt bedeckt. Noch, so der Bundestag, seien zu viele rechtliche und fachliche Fragen offen, auch stünden noch weitere Entscheidungen durch die EU aus.
Bleibt zu hoffen, dass dieser erste Schritt in Richtung ressourcenschonender Verpackungen und einer Neuordnung der Abfallströme, nicht der letzte Vorstoß der Bundesregierung hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft bleibt. Das wünschen sich im Übrigen auch Vertreter des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) e. V. Warum die Interessenvertretung Deutschland als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit sieht, lesen Sie in unserer News der Woche.
Eine erkenntnisreiche Lektüre wünscht
Sandra Lehmann
Redakteurin LOGISTIK HEUTE
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