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Guten Tag, am Donnerstag, den 22. April, diskutierte der Deutsche Bundestag zum ersten Mal den „Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“. Zwei weitere Lesungen sollen folgen, am Ende das sogenannte Lieferkettengesetz stehen. Was wenig spektakulär klingt, beschreibt doch einen Paradigmenwechsel: Das Gesetz macht – sobald es in Kraft tritt – die soziale Verantwortung, die Unternehmen entlang ihrer Lieferketten tragen, konkret und verbindlich.
Es verpflichtet Firmen mit Hauptsitz in Deutschland, im eigenen Unternehmen und bei Zulieferern für die Wahrung entsprechender Mindeststandards in ihren Supply Chains zu sorgen. So müssen sie etwa gegen Kinderarbeit, gefährliche Arbeitsbedingungen oder ausbeuterische Löhne vorgehen, Beschwerdemechanismen einrichten und Risikoanalysen durchführen. Bei Nichtbeachtung drohen dem aktuellen Gesetzentwurf zufolge Geldbußen in Höhe von 100.000 bis 800.000 Euro. Bei Firmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro können bis zu zwei Prozent des weltweiten Konzernumsatzes veranschlagt werden.
Das Lieferkettengesetz soll ab Anfang 2023 für deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten und ab 2024 auf Firmen mit über 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet werden. Direkt betrifft dies rund 3.500 Unternehmen. „Dieser Schwellenwert wird in der Realität keine Rolle spielen“, sagt jedoch der auf Menschenrechte spezialisierte Unternehmensberater Markus Löning. „Große Unternehmen werden die Vorgaben erst erfüllen können, wenn ihre Zulieferer das auch tun. Entsprechend werden sie Bedingungen an ihre Zulieferer weitergeben.“ Oder anders gesagt: Mit den Vorgaben aus dem Lieferkettengesetz müssen sich künftig auch kleine und mittlere Unternehmen auseinandersetzen.
Die Titelgeschichte von LOGISTIK HEUTE 4/2021 nimmt das geplante Lieferkettengesetz unter die Lupe: Welche Anforderungen sind zu erwarten? Wie können sich Unternehmen darauf vorbereiten? Wie geht Tchibo mit CSR-Fragen entlang seiner Lieferketten um? Und warum sieht der VCI die Gefahr einer nationalen Insellösung?
Eine erhellende Lektüre wünscht Ihnen
Therese Meitinger
Redakteurin LOGISTIK HEUTE
PS: Wer mehr über das geplante Lieferkettengesetz des Bundes erfahren will, hat auf den CONFERENCE DAYS 2021 die Gelegenheit dazu. Am 28. April (9 – 10 Uhr) fragt eine Online-Diskussionsrunde von LOGISTIK HEUTE: „Lieferkettengesetz – Der richtige Weg für faire und nachhaltige Supply Chains?“. Melden Sie sich hier kostenlos an »
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