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LOGISTIK HEUTE 1-2/2024 ist erschienen!

Editorial Newsletter LOGISTIK HEUTE weekly

Guten Tag, Katastrophen wie der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch, bei der 2013 mehr als 1.000 Arbeiterinnen und Arbeiter starben, werfen Fragen nach der Verantwortung von Unternehmen für die Bedingungen auf, unter denen ihre Produkte gefertigt werden. Eine mögliche Antwort hat die Bundesregierung mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gefunden: Es nimmt Unternehmen für die Wahrung sozialer Mindeststandards entlang ihrer Lieferketten in die Pflicht und gilt seit Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern in Deutschland. Seit Anfang 2024 greift es auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern.

Welch explosives Potenzial die Frage nach fairen Supply Chains birgt, zeigt die jüngste Auseinandersetzung um die geplante Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der EU: Über den Inhalt des „EU-Lieferkettengesetzes“ hatten sich die politischen Organe der EU im Dezember 2023 geeinigt. Die Zustimmung der Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat galt als Formalie. Kürzlich wurde die dafür vorgesehene Abstimmung jedoch auf noch unbestimmte Zeit verschoben, da die erforderlichen Mehrheiten als nicht mehr sicher galten. So hatten die deutschen Ampelkoalitionäre keine Einigung in der Frage erzielen können, da die FDP ihre Zustimmung zurückzog.

Die Titelgeschichte „Lieferkettengesetz im Praxis-Check“ von LOGISTIK HEUTE 1-2/2024 zieht Bilanz nach einem Jahr LkSG – und wagt einen Ausblick: Wie haben betroffene Unternehmen die Compliance-Anforderungen in ihren Alltag integriert? Was kommt mit der CSDDD auf die europäische Wirtschaft zu? Und kann das LkSG vielleicht auch ein Vorteil für deutsche Unternehmen sein, falls die CSDDD konkret wird?

Eine aufschlussreiche Lektüre wünscht Ihnen

Therese Meitinger
Redakteurin LOGISTIK HEUTE

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