Guten Tag, dass Unternehmen die sozialen und ökologischen Bedingungen entlang ihrer Lieferketten auch beeinflussen, darüber herrscht ein breiter Konsens. Auf welche Bereiche der Supply Chain sich die Verantwortung der Auftraggeber bezieht – und wie die Wahrung von Mindeststandards konkret geregelt sein soll, darüber bestand lange Uneinigkeit.
Nicht umsonst brauchte das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eine „Anlaufzeit“ von mehreren Jahren, bevor es im Sommer 2021 verabschiedet wurde. Die Diskussion, ob es sich dabei um eine Zumutung oder einen faulen Kompromiss handelt, beendete das freilich nicht.
Am 1. Januar ist der erste Teil des Lieferkettengesetzes nun in Kraft getreten: Deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern müssen die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten auch bei Zulieferern gewährleisten, ein Risikomanagement aufbauen und bekannt gewordene Verstöße ahnden.
Dass bei den betroffenen Unternehmen einer aktuellen Umfrage zufolge noch immer große Unsicherheit besteht, zeigt unsere News der Woche.
Eine erkenntnisreiche Lektüre wünscht Ihnen
Therese Meitinger
Redakteurin LOGISTIK HEUTE