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Kreislaufwirtschaft: Was das Recht auf Reparatur bringt

Editorial Newsletter LOGISTIK HEUTE weekly

Guten Tag, defekte Geräte, die kurzerhand entsorgt werden, obwohl man sie reparieren könnte, sollen endlich der Vergangenheit angehören. Das EU-Parlament hat am 23. April das lange erwartete „Recht auf Reparatur“ beschlossen. Wenn der Vorschlag von den Mitgliedstaaten angenommen wird, muss er in der Folge in nationales Recht umgewandelt werden. Für Verbraucher kann das zum Gewinn werden: Mit der neuen Richtlinie haben Konsumenten das Recht, zum Beispiel ein Haushaltsgerät – soweit technisch möglich – vom Hersteller oder auch von unabhängigen Werkstätten reparieren zu lassen, statt ein neues zu erwerben.

Welche Maßnahmen mit dem Recht auf Reparatur noch verbunden sind, für welche Produkte die Richtlinie künftig gelten soll und welche positiven Umweltauswirkungen man sich davon verspricht, lesen Sie in unserer News der Woche.

Apropos Gewinn: Der Gewinner des von uns im letzten Newsletter verlosten LOGISTIK HEUTE-Jahresabonnements ist Anton Schratt. Nochmals herzlichen Glückwunsch auch auf diesem Weg. Und für alle Teilnehmer, die dieses Mal leer ausgegangen sind: Wir verlosen bald wieder ein Jahresabo hier im Newsletter, also einfach dranbleiben.

Eine erkenntnisreiche Lektüre wünscht

Sandra Lehmann
Redakteurin LOGISTIK HEUTE

Sandra Lehmann
Redakteurin

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