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E-Commerce: Macht eine Paketsteuer den Handel gerechter?

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Guten Tag, dass Stärkere Schwächeren in Notlagen helfen, ist ein wichtiger Grundpfeiler von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit. So weit, so gut, so verständlich. Schwierig wird es meist jedoch, wenn diese Theorie in die Praxis umgesetzt werden soll. Insbesondere dann, wenn wirtschaftliche Interessen im Spiel sind. Im Handel verteilen sich die Rollen bei diesem Sachverhalt momentan wie folgt: Der stationäre Einzelhandel hat stark unter den Lockdowns der Coronapandemie gelitten und ist von Insolvenzen und Geschäftsschließungen bedroht. Der Onlinehandel konnte in Deutschland im Krisenjahr 2020 hingegen beim Verkauf von Waren ein Umsatzplus von 14,6 Prozent erzielen.

Nun bittet der derzeit Schwächere den Stärkeren um Unterstützung. Genauer gesagt hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) am 4. Oktober die Politik aufgefordert eine umsatzabhängige Paketversandsteuer einzuführen, um die Infrastruktur in Innenstädten zu verbessern und wieder Menschen in die Stadtzentren zu locken. Dagegen wehrt sich der Onlinehandel entschieden. So hatte der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) der Forderung in einem Statement eine klare Absage erteilt (siehe News der Woche).

Mit jeweils eigenen Argumenten versuchen dabei beide Parteien Entscheider auf ihre Seite zu ziehen. So führt der DStGB etwa ins Feld, dass der Onlinehandel zum einen der große Gewinner der Pandemie sei und zum anderen, dass E-Commerce-Anbieter städtische Infrastrukturen für ihr Geschäft nutzten, aber selten vor Ort Gewerbesteuer zahlten. Der bevh hält dagegen, dass es nicht Aufgabe der Onlinehändler sei, veraltete Strukturen in Innenstädten aufzubessern und die Abgabe von vornherein gegen Europarecht verstoßen würde.

Und in der Tat traten an vielen Stellen in der Coronakrise Defizite im stationären Handel zutage – etwa die Tatsache, dass viele Händler keine eigene Onlinepräsenz hatten oder keine Mehrkanalvertriebsstrategie verfolgten. Bestes Beispiel dafür ist der Service Click & Collect, der erst während der Lockdowns flächendeckend einen Aufschwung erlebte.

Grund genug deshalb gleich eine verbindliche Abgabe einzuführen oder den stationären Handel als veraltet aufs Abstellgleis zu schieben, ist das alles jedoch nicht. Zumindest wären Alternativvorschläge, die durchaus bereits auf dem Tisch liegen, einen Blick wert. So gibt es nicht wenige Experten, die Innenstädte und Filialen zukünftig als wichtigen Erlebnisraum für Einkaufswillige sehen, um sich mit den Produkten, die man zu erwerben gedenkt, auseinanderzusetzen. Und es gibt auch Angebote – etwa von Onlineplattformen – stationäre Händler unkompliziert ins Netz zu holen und ihnen so einen zusätzlichen Vertriebszweig zur Verfügung zu stellen. Beides könnte dazu beitragen, dass Onlinehändler innerstädtische Räume auch im Sinne der Lieferfähigkeit als erhaltenswert anerkennen und in deren Aufwertung investieren und dass Händler, die sich dem E-Commerce bislang nicht so nahe fühlten, die Vorteile des Internetshoppings für sich und ihre Kunden entdecken.

Eine inspirierende Lektüre wünscht

Sandra Lehmann
Redakteurin LOGISTIK HEUTE

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