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Neue Luftfsicherheitsbestimmungen und verstärkte Kotrollen

Am 5.11.2024 wies das LBA aus gegebenen Anlass nochmals auf die Sicherstellung manipulationserkennbarer Verpackung hin. Dieser Bericht ist unter LBA Aktuelle Informationen verfügbar. Kern des LBA-Hinweises ist, dass eine Verpackung dann manipulationserkennbar ist, wenn die Einbringung von verbotenen Gegenständen ausgeschlossen oder aber eine Manipulation an der Sendung unmittelbar erkennbar ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes unter FAQ-Verfahrensweisen.

Für die Verwendung von Inka-Paletten bedeutet das, dass sie vollständig beladen und umreift sind oder dass unter Verwendung geeigneter Außenverpackung (siehe Bild) eine Manipulation ausgeschlossen bzw. erkennbar ist.

Pressholzpaletten haben eine geschlossene Unterseite.
Das macht die INKA-Palette zur idealen Luftfrachtpalette. Nachträgliche Manipulation von unten ist kaum möglich.

Mehr Informationen darüber finden Sie auf unserer Webseite https://www.inka-paletten.com/de/exportpaletten.html

 

Manipulationserkennbare Verpackung verhindert eine nachträgliche Manipulation
Manipulationserkennbare Verpackung verhindert eine nachträgliche Manipulation
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