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Italien - Recycling-Code für Verpackungen tritt erst im Juli 2022 in Kraft

Das Datum der Verpflichtung zur Umweltkennzeichnung wurde vom 1. Januar auf 1. Juli 2022 verschoben.  Beim Export nach Italien muss Verpackungsmaterial  in Form eines alphanumerischen Codes ab Juli markiert werden. Italien ist das erste Land der EU mit einer derart weitreichenden Kennzeichnungspflicht.

INKA Paletten GmbH
Recycling-Code

Für Verkaufs- und Umverpackungen bedeutet die Kennzeichnungspflicht große Umstellungen, da der alphanumerische Material-Code und die Recyclinghinweise direkt auf die Verpackung gedruckt werden müssen. Vergleichsweise einfach hingegen ist die Umsetzung bei Paletten und Industrieverpackungen. Für Holzpaletten und Holzpackmittel reicht es, wenn der Recycling-Code für Holz (,,FOR 50‘‘) auf Transportpapiere angegeben wird. Die direkte Anbringung auf Paletten ist überflüssig. Größe, Form und Anbringungsstelle des Codes sind nicht konkret vorgeschrieben. Diese Regelung gilt auch für die aus Pressholz bestehenden Inka-Paletten.

„Die neue Vorschrift betrifft nicht alle INKA-Kunden, sondern nur diejenigen Exporteure, die direkt Ihre Ware nach Italien verschicken“, erklärt Peter Fischer, Geschäftsführer der Inka Paletten GmbH. „Von uns kennzeichnete Transportdokumente erhalten nur unsere Händler mit direktem Export
nach Italien. Falls die INKA-Paletten bei einem Wiederverkäufer gekauft und erst später nach Italien exportiert werden, ist der Exporteur verpflichtet, den entsprechenden Recycling-Code von INKA-Paletten und der Exportware auf seine Transportpapiere einzutragen.‘‘

Die INKA-Paletten aus Pressholz sind sogenannte Einwegpaletten, werden aber in der Praxis etliche Male in Umlauf gebracht. Haben die Ladungsträger ausgedient, sind sie vollständig recycelbar und werden in ganz Europa von Recyclingstellen und Wertstoffhöfen angenommen.

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Deutschland

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